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Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln, Fungiziden und Insektenvernichtungsmitteln

Aktuelles

Pressemitteilung Nr. 9 /

Nach aktuellem Stand wird die Verwendung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat in der Europäischen Union im Jahr 2022 verboten sein. Laut dem Wirtschaftsmagazin “WirtschaftsWoche” vom 30. August 2019 habe die Deutsche Bahn AG (Konzern) im Jahr 2018 insgesamt 57 Tonnen Glyphosat auf ihren Gleisanlagen beziehungsweise Gleiskörpern zur Unkrautvernichtung verwandt, was in der Bundesrepublik 0,4 Prozent des Gesamteinsatzes dieses Unkrautvernichtungsmittels ausmache. Die Deutsche Bahn AG bekundete, dass Sie bereits im Jahr 2020 nur noch die Hälfte der im Jahr 2018 verwandten Menge an Glyphosat einsetzen möchte. Des Weiteren sollen alternative Mittel zur Unkrautvernichtung erprobt und auch gegebenenfalls

eingesetzt werden. Gleichzeitig können auch Fungizide und  Insektenvernichtungsmittel auf den großflächigen Gleisanlagen teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt in Thüringen haben.

Der Thüringer Landesregierung liegen laut deren Antwort keine konkreten Zahlen zur Menge der im Freistaat Thüringen eingesetzten Pflanzenschutzmittel vor. Als alternative Mittel zur Unkrautvernichtung statt der Verwendung von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln betrachtet die Thüringer Landesregierung im Allgemeinen mechanische und thermische Verfahren sowie auch das Verfahren mittels Wirkung des elektrischen Stromes. Einer Zulassung speziell für Thüringen bedürfen diese Verfahren hiernach nicht.

Diese Antwort zeigt wieder einmal, wie intensiv sich die Thüringer Landesregierung mit Umweltschutz beschäftigt. Die AfD hat sich diesem hier zugrundeliegenden Umweltschutzproblem mit einem eigens geschaffenen Leitantrag zur Landtagswahl 2019 angenommen (Leitantrag Nr. 12).