Tagesordnungsrecht
Ein ständiger Streitpunkt im Kommunalrecht ist die Frage, welche Gegenstände eine Fraktion auf eine Tagesordnung in den Kommunalparlamenten so bringen kann. Gibt es hier ein Ermessen der Landräte bzw. Bürgermeister? Theoretisch nein. Die Praxis zeigt aber, dass gerade die “Opposition” hier häufig in ihrer kommunalen Arbeit behindert wird, z.B. kommt ein Gegenstand gar nicht erst auf die Tagesordnung, dann wird das Wort nicht erteilt bei der Abstimmung zur Tagesordnung während der Sitzung. Dies ist so eindeutig rechtswidrig, zumindest hat man das Recht einer kurzen Begründung eines Antrages, egal ob zulässig oder nicht. Hierauf und weitere spezielle Probleme ging die Anfrage von meiner Kollegin Nadine Hoffmann und mir ein.
Weiteres sehen Sie in der unten dargestellten Antwort zur Kleinen Anfrage.
Ihr Robert Sesselmann