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“Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen” – Antragstellung durch Rechtsanwälte und Steuerbevollmächtigte ausgeschlossen

Aktuelles, Anfragen, Landtag

Pressemitteilung Nr. 8 /

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 12. Juni 2020 den Beschluss der Bundesregierung bekanntgegeben, dass es demnächst eine “Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen”, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, geben werde. In den nunmehr ergangenen Ausführungsbestimmungen (“Vollzugshinweise für die Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen”) ist unter Ziffer 6 Absatz 1 festgelegt, dass die Antragstellung ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt wird. Der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer muss sein Einverständnis erklären, dass die Bewilligungsstelle seine Eintragung im Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer beziehungsweise der Wirtschaftsprüferkammer nachprüft. Der Freistaat Thüringen hat am 9. Juli 2020 eine gleichlautende Regelung erlassen. Gemäß § 3 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz sind jedoch unter anderem auch Steuerbevollmächtigte und Rechtsanwälte zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Hintergrund dieser Anfrage war ein für viele Unternehmer großes Problem. Einerseits ist es schon heftig, dass man als Normalbürger in finanzieller Not gezwungen wird, auf einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer zuzugehen, dass dieser eine „Corona-Überbrückungshilfe“ beantragt. Andererseits werden viele Unternehmer auch rein steuerlich von Rechtsanwälten „vollbetreut“, das heißt, die Steuererklärungen usw. werden vom Rechtsanwalt gefertigt. Nunmehr ist man gezwungen, dass zusätzlich ein Steuerberater usw. eingeschaltet wird. Letztlich muss ein Kleinunternehmer einen Wirtschaftsprüfer mit Stundensätzen von mehreren hundert € beauftragen. Auch mit meinem Nachdruck konnte auf Bundesebene als auch auf Landesebene dieser bestehende unmögliche Zustand umgehend beseitigt werden. Die Nachbesserung kam aber auch erst 5 vor 12. An dieser Stelle kann ich nur feststellen, dass eine der größten Schwachstellen in der Bundesregierung das Wirtschaftsministerium unter Herrn Peter Altmaier ist. Das Gleiche gilt auf Thüringer Landesebene für das Wirtschaftsministerium unter Herrn Wolfgang Tiefensee. Beiden Ministern kann man nur raten auch im Interesse ihrer eigenen Partei, unverzüglich vom Amte zurückzutreten.