Kontakt: US Flag zum Formular
Termine: US Flag zum Kalender

RECHTSANWALT
ROBERT SESSELMANN

KONTAKT:

 

 

 

 

 

 

AfD THÜRINGEN LANDESVERBAND

KONTAKT:

AfD Thüringen
Alte Chaussee 87 / Haus 12
99097 Erfurt-Waltersleben

0361 / 341 968 65 (68)

0361 / 341 968 67

geschaeftsstelle@afd-thueringen.de

afd-thueringen.de

KREISTAGS- FRAKTION AfD SONNEBERG

KONTAKT:

Kreistagsfraktion Sonneberg

Diese Seite wird neu aufgebaut!

Bitte haben Sie etwas Geduld!

 

Alkoholausschankverbot und Regelung einer Corona-Ausgangssperre der Thüringer Landesregierung war verfassungswidrig und nichtig

Aktuelles, Anfragen

Alkoholausschankverbot und Regelung einer Corona-Ausgangssperre der Thüringer Landesregierung war verfassungswidrig und nichtig

Der Verfassungsgerichtshof Thüringen hat mit Beschluss vom 14.12.2021 – 117/20 das Alkoholausschankverbot und die Regelung einer Ausgangssperre durch die Thüringer Landesregierung vom Ende des letzten Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte gegen die zugrunde liegende Corona-Verordnung geklagt und nun teilweise recht erhalten.

Stefan Möller, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion und Robert Sesselmann, Justizpolitischer  und Kommunalpolitischer Sprecher, nehmen hierzu wie folgt Stellung:

„Zufrieden können wir mit der Entscheidung nicht sein, auch wenn wenigstens die offenkundig verfassungswidrigen Regelungen des damaligen Alkoholausschankverbots und der Ausgangssperre vom Verfassungsgerichtshof endlich für nichtig erklärt wurden. So lassen die Richter in der größten Verfassungskrise des Freistaats der etablierten Politik und deren Wissenschaftlern aus regierungsnahen Instituten wie dem RKI einen bestürzend hohen Einschätzungsspielraum, welcher faktisch auf einen Kontrollverzicht hinausläuft. Der in den derzeitigen massenhaften Coronaprotesten zutage tretende drastische Verlust des Vertrauens in staatliche Institutionen wird durch dieses Urteil leider noch genährt.

Die AfD-Fraktion wird dem Verfassungsgerichtshof trotzdem in Kürze auch die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen 2G/3G-Regelungen der Landesregierung vorlegen, mit denen die Bevölkerung selbst entgegen den Gesetzen der Logik gespalten wird und Grundrechte faktisch vollständig ausgehöhlt werden.“