Kostenstruktur und Verwahrentgelte der Sparkassen in Thüringen
Ich erkundigte mich bereits öfters nach der Kostenstruktur und weiteren Aspekten unserer Thüringer Sparkassen in Thüringen. In der unten abgebildeten Antwort zur Kleinen Anfrage vom 11.03.2022 DRS 7/5112 antwortete mir die Thüringer Landeregierung auf meine 3 Fragen
1. Wie hoch waren die Ausschüttungen der einzelnen Sparkassen in Thüringen in den (Haushalts-)Jahren 2020 und 2021 an ihre Träger?
2. Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben der einzelnen Sparkassen in Thüringen in den Jahren 2019 und 2020 für Sonderzahlungen an Vorstandsmitglieder (wie zum Beispiel Leistungszulagen) und nach welchen erfolgs- und leistungsorientierten Kriterien wurden diese im jeweiligen Einzelfall wie bemessen?
3. Welche Sparkassen in Thüringen haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aufgrund anderweitiger rechtlicher Grundlage die Erhebung von Verwahrentgelten für ihre Kunden unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe geregelt (bitte einzeln nach jeweiliger Sparkasse beziehungsweise jeweiligem Sparkassenzweckverband aufführen)?
In aller Kürze, Sie können es nachlesen:
Die Landesregierung hat keine Kenntnisse.
Das heißt: Die Landeregierung weiß nichts über die Zustände in den Sparkassen. Niemand weiß dort die Höhe der Vorstandsgehälter der Sparkassen in Thüringen (bis zu 450.000 € im Jahr je Vorstandsmitglied zuzüglich Pensionsrückstellungen!). Auch weiß die Landesregierung nichts über die Verwahrentgelte der Thüringer Sparkassen. Übrigens: zum Verwahrentgelt kommt die Inflation noch obendrauf. Wirtschaftlich ist dies eine Vermögenssteuer der Kleinen Leute. Und die ist wohl so verfassungswidrig.
Insoweit bin ich leicht irritiert, was denn die Landeregierung so überhaupt weiß. Jedenfalls bleibe ich an der Aufklärung und Änderung dieser Missstände dran, dass unsere Sparkassen erhalten bleiben.