Rechtskreiswechsel ukrainischer Flüchtlinge führt zur unkontrollierbaren Ausgabenexplosion
Der Freistaat Thüringen ist verfassungsmäßig verpflichtet, die Kosten für Flüchtlinge aus der Ukraine, die den Kommunen entstehen, zu übernehmen. Dabei ging man von einem realistischen Ansatz von 2.500,00 € / Flüchtling aus. Da dieser Betrag aus den Rücklagen des Landes nicht finanzierbar ist, hat nun der Justizminister Adams (Grüne) über die Staatskanzlei verlauten lassen, dass diese Pro-Kopf-Pauschalen mangels Rechtsgrundlage nicht ausgezahlt werden können.
Hierzu äußerst sich der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Robert Sesselmann, wie folgt:
„Was der Staatskanzleichef Hoff wollte, wird nun durch diesen abgelehnt. Bei derzeit 26000 ukrainischen Flüchtlingen in Thüringen entstehen monatliche Kosten in Höhe von 65 Mio €, die der Freistaat den Kreisen und kreisfreien Städten überlassen möchte. Damit handelt dieser verfassungswidrig. Wieder einmal zeigt sich die Kurzsichtigkeit der Ampelregierung in Berlin, unterstützt durch die Landesregierung, die den Kommunen dieses Süppchen durch den Rechtskreiswechsel von ukrainischen Flüchtlingen in das Hartz IV-System eingebrockt haben. Linksgrüne Politik fragt nicht nach der Finanzierbarkeit und bürdet letztlich dem Bürger die Kosten verfehlter Politik auf, wie dies die Gasumlage auf eindrucksvolle Weise beweist.“
Ihr MdL Robert Sesselmann