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Internetbasierte Zulassung von Kraftfahrzeugen im Freistaat Thüringen

Aktuelles

Pressemitteilung Nr. 7

Gemäß den Plänen der Bundesregierung sollten seit dem 1. Oktober 2019 alle Bürgerinnen und Bürger sämtliche Standardzulassungsvorgänge von Kraftfahrzeugen im Internet abwickeln können. Nach erfolgter Umsetzung dieser sogenannten Stufe 3 sollen auch in der 4. Stufe juristische Personen Kraftfahrzeuge internetbasiert zulassen können. Formal zuständig sind zur Umsetzung dieses Programms die Bundesländer und die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte. Es ist im Zulassungswesen nach Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Abmeldung zu differenzieren. Hierauf antwortete meinem Kollegen Herrn Prof. Dr. Kaufmann und mir die Thüringer Landesregierung ernüchternd. Bis Stand April 2020 waren in nahezu jeder KFZ-Zulassungsstelle vereinzelt einige Kraftfahrzeuge in der Stufe 1 zugelassen (umgeschrieben) wurden, in der Stufe 2 schwankten die Zulassungen je Zulassungsstelle zwischen 0 bis 2 Kraftfahrzeuge, ausgenommen Gera mit etwas befriedigerenden Zahlen. Die Stufe 3 wurde außer in Gera so gut wie garnicht umgesetzt. Gerade in der Coronazeit wäre es für die Wirtschaft und die Bürger dringend angebracht gewesen, dass Kraftfahrzeuge ohne Behördengang zugelassen bzw. umgeschrieben werden können. Obwohl in der Bundesregierung jedes zweite Ressort, ähnlich in der Thüringer Landesregierung, mit „Digitalisierung“ beworben wird, ist die konkrete Umsetzung der Wahlversprechen eine schlichte Farce. Daran hilft auch nicht die stümperhafte Verabschiedung des „Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ (ThürEGovG) im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen“ (ThürEGovRL). Damit sollen die kommunalen Gebietskörperschaften in die Lage versetzt werden, den ihnen obliegenden Digitalisierungsprozess in Bezug auf die Zulassungsverfahren umzusetzen. Mit Herrn Prof. Dr. Kaufmann vermute ich eher, dass die Hauptursache die unterschiedliche EDV in den jeweiligen Kommunen bzw. Landkreisen darstellt, dass eine einheitliche Digitalisierung der Thüringer Verwaltung noch in weiter Entfernung steht.