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Fehlende Wirtschaftspläne als Pflichtanlagen zum Haushaltsplan

Aktuelles

Meine Analyse der Haushaltspläne der Thüringer Landkreise und Städte bzw. Gemeinden zeigte auf, dass über die Hälfte der Haushaltspläne formal rechtswidrig sind und mithin eine Haushaltssatzung nicht genehmigungsfähig ist. Die zuständige Rechtsaufsicht hätte eine solche Haushaltssatzungen zu beanstanden gehabt. Dies wird aber erst nach Einschreiten einiger AfD Fraktionen in den Kreistagen in Thüringen so gehandhabt. Häufig fehlen nämlich im Haushaltsplan die Wirtschaftspläne von Unternehmen der Thüringer Landkreise und Städte bzw. Gemeinden, so geschehen auch im Haushaltsplan 2021 des Landkreises Sonneberg. Dies wurde von mir und weiteren AfD Fraktionsmitgliedern im Kreistag moniert, aber dennoch verabschiedete der Kreistag Sonneberg unter dem 14.04.2021 einen solchen mangelhaften Haushaltsplan. Erst nach Rüge des Landesverwaltungsamtes und Einberufung einer Sondersitzung beschloss der Kreistag dann am 19.05.2021 einen korrekten Haushaltsplan. Zudem stellte die AfD Fraktion einen Änderungsantrag wegen eines Formmangels, der in leichter Abänderung dann mit 100 % der Kreistagsstimmen angenommen wurde!

Was war daneben geschehen?

Aufgrund der schon in der Vergangenheit in Thüringen verbreiteten Unsitte, häufig die Wirtschaftspläne einfach so wegzulassen und dennoch einen Haushaltsplan zu beschließen, stellte ich mit weiteren Abgeordneten des Thüringer Landtages (Björn Höcke und René Aust) zum Jahreswechsel 2020 / 2021 mehrere Kleine Anfragen zu diesem Thema. Dies war auch der Aufhänger des Landesverwaltungsamtes, unter dem 11. März 2021 ein Schreiben an die Landkreise usw. zu verfassen, worin darauf hingewiesen wurde, dass die Wirtschaftspläne zwingend den Haushaltsplänen beizufügen seien, je nach Beteiligungshöhe der Landkreise und Städte. In der ersten mir vorliegenden Antwort der Thüringer Landesregierung vom 18.05.2021 (Anlage) wurde die Rechtsansicht der AfD bestätigt.

Auf den ersten Blick handelt es sich bei den Wirtschaftsplänen nur um eine reine Formalie. Dies ist aber in der Praxis völlig anders. Insbesondere bei Tochterunternehmen eines Landkreises oder der Städte bzw. Gemeinden fallen häufig enorme Verluste an, die anschließend vom Träger zu decken sind. Dies muss bei der Erstellung der Haushaltspläne berücksichtigt werden! Zudem hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, auch auf Missstände in den Landkreisen und Städten rechtzeitig informiert zu werden. In der Vergangenheit wurde so etwas dann kurzerhand in „nichtöffentlicher Sitzung“ abgeurteilt.

Vorliegend macht mir sowohl als Abgeordneter als auch als Kreistagsmitglied insbesondere die Zukunft unserer Krankenhäuser und Pflegeheime große Sorgen. Es ist ein Unding, dass dem Kreistag Sonneberg z.B. ein aussagekräftiger Wirtschaftsplan der Medinos Immobilien gGmbH (insbesondere Pflegeheim Örlsdorf), unseres Krankenhauses in Neuhaus am Rennweg, wo letztlich nur noch eine Poliklinik verbleiben soll, aber auch des Krankenhauses Sonneberg große Sorgen. Gleiches gilt für das Krankenhaus Hildburghausen, wo demnächst die Regelversorgung wegzuberechen droht und enorme Verluste aufgelaufen sind.

AfD klärt nicht nur auf. AfD wirkt!