Kontakt: US Flag zum Formular
Termine: US Flag zum Kalender

RECHTSANWALT
ROBERT SESSELMANN

KONTAKT:

 

 

 

 

 

 

AfD THÜRINGEN LANDESVERBAND

KONTAKT:

AfD Thüringen
Alte Chaussee 87 / Haus 12
99097 Erfurt-Waltersleben

0361 / 341 968 65 (68)

0361 / 341 968 67

geschaeftsstelle@afd-thueringen.de

afd-thueringen.de

KREISTAGS- FRAKTION AfD SONNEBERG

KONTAKT:

Kreistagsfraktion Sonneberg

Diese Seite wird neu aufgebaut!

Bitte haben Sie etwas Geduld!

 

Beizufügende Unterlagen bei der Einberufung zu Stadtratssitzungen

Aktuelles, Anfragen

Beizufügende Unterlagen bei der Einberufung zu Stadtratssitzungen

In der Thüringer Kommunalordnung – ThürKO – ist geregelt, dass die Stadtratsmitglieder (und Kreistagsmitglieder) bzw. auch die entsprechenden Ausschussmitglieder mit einer Tagesordnung einzuladen sind, § 35 Abs. 2 ThürKO. Daneben kann auch unter Umständen eine Einladung elektronisch erfolgen, aber diese Einladungsform ist tückisch. Näheres ist aus der unten erfolgten Kleinen Anfrage ersichtlich. Ein in der ThürKO nur unbefriedigend geregeltes Problem ist der Umstand, dass Unterlagen neben der Tagesordnung grundsätzlich nicht der Einladung beizulegen sind. Hier habe ich aber Zweifel, im Gegensatz zur Ansicht der Thüringer Landesregierung. Hier besteht noch im Detail Klärungsbedarf, auch weil dieser Umstand in ganz Thüringen unterschiedlich gehandhabt wird. Jedenfalls vertritt die Landesregierung folgendes:

“Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 ThürKO hat der Bürgermeister die Beratungsgegenstände der Gemeinde-/Stadtratssitzungen vorzubereiten. Ein gesetzliches Recht auf Bereitstellung entsprechender Beratungsunterlagen (neben der Einladung und Tagesordnung) besteht nicht.”

Ihr Robert Sesselmann